§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren (Gartengeräte, Flurförderzeuge, Ersatzteile) sowie über die Durchführung von Wartungs-, Reparatur- und Prüfungsleistungen (z. B. UVV-Prüfungen nach DGUV) durch den BS Maschinenservice. Soweit Klauseln explizit als „nur für Unternehmer (B2B)“ oder „nur für Verbraucher (B2C)“ gekennzeichnet sind, gelten sie ausschließlich für die entsprechende Kundengruppe. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Besonderheit bei Prüfungen (DGUV / UVV)
Die Prüfung von Flurförderzeugen und Geräten erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (insb. DGUV). Das Prüfergebnis stellt eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Durchführung dar. Die Pflicht zur täglichen Einsatzprüfung durch das eigene Personal des Kunden bleibt von unserer Prüfung unberührt. Die Beseitigung bei der Prüfung festgestellten Mängeln ist nicht automatisch Bestandteil des Prüfauftrags und bedarf einer gesonderten Beauftragung.
§ 3 Probefahrten und Transportrisiko
(1) Mit der Erteilung des Reparatur- oder Wartungsauftrages gilt gleichzeitig die Erlaubnis zu notwendigen Probefahrten und Probeeinsätzen als erteilt.
(2) Wird das Gerät auf Wunsch des Kunden durch uns abgeholt oder angeliefert, trägt nur bei Unternehmern (B2B) der Kunde das Transportrisiko. Bei Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.
§ 4 Kostenvoranschläge und Auftragserweiterung
(1) Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet werden.
(2) Stellt sich während der Ausführung der Wartung oder Reparatur heraus, dass zusätzliche Arbeiten notwendig sind, die die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % überschreiten, werden wir die Zustimmung des Kunden einholen.
(3) Nur für Unternehmer (B2B): Kleinere Auftragserweiterungen bis zu 15 % der Gesamtsumme dürfen ohne Rücksprache ausgeführt werden, sofern sie der Betriebssicherheit des Gerätes dienen. Gegenüber Verbrauchern (B2C) bedarf jede Erweiterung, die zu einer Preiserhöhung führt, der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 5 Fehlersuche und Abrechnung nach Zeitaufwand
(1) Kann eine Reparatur nicht sofort durchgeführt werden, weil eine langwierige Fehlersuche erforderlich ist, wird der Zeitaufwand für die Diagnose nach den
aktuellen Stundensätzen des Anbieters in Höhe von 77,00 EUR netto (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) pro Stunde in Rechnung gestellt. Gegenüber
Verbrauchern (B2C) erfolgt die Abrechnung anteilig je angefangene 15 Minuten.
(2) Übersteigt der voraussichtliche Zeitaufwand für die reine Fehlersuche einen Betrag von 100,00 EUR netto (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer), wird der
Anbieter vor der Fortsetzung der Arbeiten die Zustimmung des Kunden einholen.
(3) Die bis dahin entstandenen Kosten für die Fehlersuche sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn der Fehler aus technischen Gründen nicht behoben werden kann oder notwendige Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, es sei denn, der Anbieter hat den Misserfolg durch ein Verschulden gegen die Regeln des Handwerks selbst zu vertreten.
(4) Die Vergütung des entstandenen Zeitaufwands fällt auch dann an, wenn ein Fehler trotz fachgerechter Suche nicht festgestellt werden kann, die Reparatur im Anschluss vom Kunden abgelehnt wird oder das Gerät irreparabel ist.
(5) Erteilt der Kunde im Anschluss an die Diagnose den Auftrag zur Durchführung der Reparatur, werden die für die Fehlersuche bereits angefallenen und berechneten Arbeitszeiten mit den Gesamtreparaturkosten verrechnet, sofern die Fehlersuche untrennbarer Bestandteil der Reparaturausführung ist.
§ 6 Anfahrtskosten
(1) Für die Anfahrt zum Kunden zur Durchführung einer Fehlersuche oder Reparatur wird eine kilometerabhängige Vergütung in Höhe von 0,50 EUR netto (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) pro gefahrene Kilometer für den Hin- und Rückweg erhoben.
(2) Diese Anfahrtskosten fallen unabhängig vom Erfolg der Fehlersuche oder einer anschließenden Reparatur an und sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, die Erfolglosigkeit der Anfahrt ist auf ein alleiniges Verschulden des Anbieters zurückzuführen.
§ 7 Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt
Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den im Rahmen des Auftrags in unseren Besitz gelangten Geräten des Kunden zu. Gelieferte Ersatzteile und verkaufte Neu-/Gebrauchtgeräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für sonstige Schäden nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungsschäden des Kunden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Ausschluss für entgangenen Gewinn gilt nicht gegenüber Verbrauchern (B2C).
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
haben, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Dienstleistungen und Reparaturen
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder Online-Formular) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Unternehmern (B2B) steht kein Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den BS Maschinenservice mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Wartung, Reparatur, UVV-Prüfung), wenn der BS Maschinenservice die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.
(4) Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem BS Maschinenservice einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Anbieter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 10 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung, soweit nachfolgend nicht anders vereinbart.
(2) Beim Verkauf von Neuwaren:
- Gegenüber Unternehmern (B2B) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
- Gegenüber Verbrauchern (B2C) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware.
(3) Beim Verkauf von Gebrauchtwaren (Gebrauchtgeräte, Vorführgeräte):
- Gegenüber Unternehmern (B2B) ist die Gewährleistung für Mängel an gebrauchten Sachen vollständig ausgeschlossen.
- Gegenüber Verbrauchern (B2C) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre. Eine Verkürzung auf ein Jahr ist nur wirksam, wenn der Verbraucher vor der Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
(4) Bei Reparatur- und Werkleistungen:
- Mängelansprüche für Reparaturarbeiten verjähren gegenüber Unternehmern (B2B) innerhalb von einem Jahr ab Abnahme des Werkes.
- Gegenüber Verbrauchern (B2C) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren für verbaute Ersatzteile und Werkleistungen.
(5) Die vorstehenden Fristverkürzungen und Gewährleistungsausschlüsse gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.